Der Besuch beim Wahlarzt bedeutet für Sie
- Termin:
Sie bekommen einen raschen, individuellen Termin und haben dadurch keine langen Wartezeiten. Des Weiteren kann ich mehr Zeit für ein ausführliches Gespräch verwenden und genau auf Ihre Bedürfnisse eingehen - Verrechnung meiner Leistung:
Als Wahlärztin besteht kein Vertrag mit den Krankenkassen. Eine Verrechnung per Krankenschein ist nicht möglich. Das Honorar wird vorort von mir erstellt und Ihnen von der Ordinationsassistentin ausgehändigt. Die Bezahlung kann direkt per Bankomat-/Kreditkarte oder per Überweisung erfolgen.
Erfolgt die Bezahlung per Bankomat/Kreditkarte, dann kann die Rechnung direkt an Ihre gesetzliche Krankenversicherung weitergeleitet werden. - Rückerstattung:
Die Einreichung der Honorarnote ist bei der jeweiligen Krankenkasse möglich. Ob, und in welcher Höhe eine möglichen Rückerstattung gewährt wird, hängt von der Art der Behandlung und von der jeweiligen Krankenkasse ab.
Bei Fragen zur Abrechnung steht Ihnen die Ordinationsassistentin jederzeit beratend zur Verfügung.